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   VG Schleswig, 27.09.1983 - 3 A 112/83   

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https://dejure.org/1983,3503
VG Schleswig, 27.09.1983 - 3 A 112/83 (https://dejure.org/1983,3503)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.1983 - 3 A 112/83 (https://dejure.org/1983,3503)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 1983 - 3 A 112/83 (https://dejure.org/1983,3503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Änderung des Familiennamens; Schutzwürdigkeit des Interesses des Antragstellers nach allgemeiner Verkehrsauffassung; Namensänderung eines unehelich geborenen Kindes; Annahme der Nachnamen beider Elternteile als Doppelname; Zurücktreten des Interesses der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2175
  • NJW 1988, 2408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 L 116/89

    Kabelkaltzerlegungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    schädliche Umwelteinwirkungen durch Gefahren oder erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die den Kl. einschließenden Nachbarschaft der Anlage hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, NJW 1984, 2175 = DÖV 1984, 173).
  • OVG Hamburg, 28.09.1987 - Bf IV 62/86

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Änderung des Familiennamens eines nicht

    Ausdruck kommen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.4.1986, a.a.O.; VGH Kassel, Urt. v. 9.6.1986, FamRZ 1987 S. 627; OVG Koblenz, Beschl. v. 1.7.1985, NJW 1986 S. 602; OVG Berlin, Beschl. v. 29.1.1985, StAZ 1985 S. 256, 258; a.A. VG Schleswig, Urt. v. 27.9.1983, NJW 1984 S. 2175).
  • OLG Hamburg, 13.10.1986 - 2 W 19/86
    Aus dem Recht der Namensänderung lassen sich ebenfalls keine durchgreifenden Argumente gewinnen: Die angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig (NJW 1984, 2175) ist vereinzelt geblieben; das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulassung eines Doppelnamens des nichtehelichen Kindes abgelehnt (BVerwG FamRZ 1986, 674).
  • VG Weimar, 27.09.2000 - 7 K 353/97

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Lärmgrenzwerte; Wochenendbetrieb

    Die Klage der Kläger als Klage von Dritten ist gemäß § 42 Abs. 2 VwGO nur zulässig, soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983, NJW 1984, 2175; Jarass, a. a. 0., § 6 Rdnr. 46; Jarass, Der Rechtsschutz Dritter bei der Genehmigung von Anlagen, NJW 1983, 2844 ff.).
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